RS0022403 – OGH Rechtssatz
RS0022403 – OGH Rechtssatz
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Der Grundsatz des "Wohlbestehenkönnens" des Hofübernehmers ist außerhalb des Geltungsbereiches des Höferechtes und Anerbenrechtes nicht anzuwenden, wenn die Erträgnisse der Landwirtschaft gegenüber einem anderen Einkommen des Hofübernehmers in den Hintergrund treten, dies insbesonders wenn die Übernehmer bei Abschluß des Übergabsvertrages bereits Eigentümer einer großen Landwirtschaft waren. (so schon 7 Ob 529/80 = SZ 53/167).