Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 9.727,99 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 622,54 Umsatzsteuer und S 2880,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 16. März 1910 geborene ledige Kläger, der keine pflichtteilsberechtigten Erben hat, ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 40 KG Kaunz. Diese hat eine Fläche von 12,6534 ha, davon sind 8,6249 ha landwirtschaftlich nutzbar, 0,1395 ha Gärten und 3,6382 ha Wald. Am 11. August 19…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist nicht berechtigt. Das Gesetz mißbilligt die Ausbeutung eines Vertragspartners durch auffallende objektive Äquivalenzstörung der beiderseitigen Hauptleistungen in Fällen der gestärten Freiheit der rechtsgeschäftlichen Willensbildung (Krejci in Rummel, ABGB, Rdz 214 zu …