JudikaturJustizRS0022361

RS0022361 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 2015

Wette (auch die sogenannte halbe Wette) ist Vereinbarung einer Leistung, an jenen, dessen "Behauptung" sich im Meinungswiderstreit als die richtige erweist (Ehrenzweig 2. Auflage II/1 613).

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