RS0022302 – OGH Rechtssatz
RS0022302 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wenn ein Lebensgefährte seine eigene frühere Existenzgrundlage (Arbeitsstelle und Wohnung) zugunsten des anderen Lebensgefährten preisgibt, um mit diesem gemeinsam einen Betrieb zu führen und ein schon vorhandenes Reihenhaus endgültig einzurichten und abzuzahlen, dann gehört auch dieses Reihenhaus unter die in die Gesellschaft eingebrachten Sachen und damit zum Hauptstamm der Gesellschaft im Sinne des § 1182 ABGB.