JudikaturJustizRS0022259

RS0022259 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2022

Die Unrichtigkeit der Anweisung des Bestellers ist offenbar, wenn sie der Unternehmer bei seiner Sachkenntnis wahrnehmen musste (hier: Erzeugung von Filmkränen).

Entscheidungen
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