Spruch Der Revision der beklagten Partei wird teilweise Folge gegeben; die Zwischenurteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei 24.449,43 EUR samt 4 % Zinsen seit 19. 11. 2010 zu bezahlen, besteht dem…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im Jahr 2007 Versicherer der ARGE A***** (im Folgenden kurz: ARGE), welche Arbeitsgemeinschaft aus den Firmen G***** GmbH und R***** GmbH bestand. Diese ARGE trat als Bauherrin und ausschreibende Stelle betreffend das Gewerk „Spezialgründung“ hinsichtlich des Ba…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist auch teilweise berechtigt. 1. Die Auslegung des Inhalts von Prozessbehauptungen einer Partei, ob eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist, begründet in der Regel keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung, sofern nicht eine zur Wahrung der Rechtssicherhei…