Spruch Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das hinsichtlich des Zuspruches von S 138.663,-- samt 4 % Zinsen seit 1.6.1988 und 4 % Zinsen aus S 150.000,-- seit 1.1.1990 als Teilurteil in Rechtskraft erwachsen ist, im übrigen aufgehoben; zugleich wird auch das Urteil des Erstgericht…
Text Begründung: Am 23.5.1988 verschuldete der Erstbeklagte einen Verkehrsunfall, bei dem die am 15.1.1940 geborene Klägerin schwer verletzt wurde. Nach Fällung eines Teilanerkenntnisurteiles über eine Schmerzengeldforderung von S 150.000,-- und das gestellte Feststellungsbegehren verlangte die Klägeri…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht von der Judikatur des Obersten Gerichtshofes abgegangen ist, sie ist auch im Sinne ihres Eventualantrages auf Aufhebung berechtigt. Die Beklagten machen in ihrem Rechtsmittel geltend, es sei davon auszugehen, daß die Klägerin mit ihrem Ehegatten…