Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das berufungsgerichtliche Urteil, das, soweit damit das erstinstanzliche Urteil (Abweisung des Mehrbegehrens von S 7.036,80 samt 4 % Zinsen seit 22.4.1980) bestätigt wurde, als unangefochten unberührt bleibt, wird, soweit das erstgerichtliche Urteil damit abgeändert …
Text Entscheidungsgründe: Mit Bestellschein vom 25.10.1985 gab der Kläger der Beklagten die Lieferung zweier Garagenmaßkipptore näherer Beschreibung, des Elektroantriebs für beide Tore mit 2 Kanal Funkfernsteuerung und dreier Handsender sowie deren Montage in Auftrag. Die Tore wurden von der Beklagten…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagte führt in ihrer Rechtsmittelschrift unter anderem ins Treffen, jeder Teil des von ihr gelieferten Werks (Tor, Antrieb und Sender) sei für sich voll funktionstauglich, zur einwandfreien Gesamtfunktion sei, wie erst das Verfahren ergeben habe, eine Zusatzeinrichtung erforderlich. Auszugehe…