Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die vorinstanzlichen Urteile werden aufgehoben. Die Rechtssache wird an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Magistrat der Stadt Wien hatte mit Bescheiden vom 6.5.1982 und 14.7.1983 nach § 12 Abs 2 des Bundesgesetzes vom 1.7.1981 BGBl 1982/189 zur Durchführung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, die von der Immuno AG ei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist gemäß § 502 Abs 1 ZPO zulässig; sie ist im Sinne der Aufhebung der vorinstanzlichen Urteile zufolge mangelnder Spruchreife gerechtfertigt. Bei der Annahme der Vorinstanzen, es liege hier ein im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens begründetes öffentlich-rechtliches Verwahrverhältnis…