JudikaturJustizRS0022079

RS0022079 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 2009

Verlagsvertragsverhältnisse können - abgesehen von den Fällen der §§ 29 ff UrhG - auch wegen ihrer in der Regel längeren Dauer als Dauerschuldverhältnisses aus wichtigen Gründen vorzeitig aufgelöst werden.

Entscheidungen
4