Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 9.105,45 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 565,95 Umsatzsteuer und S 2.880,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Textdichter und Komponist. Er schloß mit der Beklagten verschiedene Verlagsverträge, mit denen er ihr für die Dauer der geltenden urheberrechtlichen Schutzfristen das ausschließliche Verlags-, Vervielfältigungs- und Vertriebsrecht für alle Länder betreffend die v…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Verlagsvertragsverhältnisse können - abgesehen von den Fällen der §§ 29 ff UrhG - auch wegen ihrer in der Regel längeren Dauer als Dauerschuldverhältnisse aus wichtigen Gründen vorzeitig aufgelöst werden (Dittrich, Verlagsrecht 272 f; Rintelen, Urheberrecht und Urh…