JudikaturJustizRS0021941

RS0021941 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2022

Die dem Unternehmer im Sinne des § 1168 a ABGB auferlegten Aufklärungspflichten und Warnpflichten dürfen nicht überspannt werden. Wenn dem Bauunternehmer, der den Rohbau eines Hotels mit Hallenbad und ähnlichen Anlagen herzustellen hat, auferlegt würde, die gehörige Planung und Durchführung der weiteren Arbeiten, insbesondere spezieller Isolierungsarbeiten von vornherein durch entsprechende Hinweise an den Bauherrn oder im Nachhinein durch eine abschließende Kontrolle, zu der ihn die getroffenen Vereinbarungen nicht verpflichten, mit der Sanktion einer Haftung im Sinne der angeführten Gesetzesstelle zu gewährleisten, läge eine solche Überspannung vor.

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