JudikaturJustizRS0021788

RS0021788 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2005

Dem Besteller eines Werkes steht bei unwesentlichen behebbaren Mängeln gemäß § 1167 ABGB das Wahlrecht zu, entweder die Verbesserung des mangelhaften Werks oder aber Preisminderung zu begehren (SZ 39/208).

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