Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.566,36 EUR (darin 261,06 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin steht als Volksschullehrerin an der S*****schule in Linz in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum beklagten Land Oberösterreich. Am 2. 3. 2004 rutschte sie im Schulhof auf dem Weg von ihrem dort zulässigerweise abgestellten Pkw zum Schuleingang auf einer Eisfläch…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulassungsausspruch des Berufungsgerichts (§ 508a Abs 1 ZPO) nicht zulässig. Das Berufungsgericht hat die oben wiedergegebene, klare Rechtslage richtig erkannt und seiner Entscheidung zugrunde gelegt. Ergänzend sei noch auf § 6 A…