JudikaturJustizRS0021444

RS0021444 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2021

Die Pensionszusage ist keine einseitige Verpflichtung des Arbeitgebers. Diese Zusage bezieht sich auf einen Teil des Entgeltes für die vom Arbeitnehmer bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen.

Entscheidungen
7