Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 24.929,80 (darin enthalten S 4.158,30 an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der ab September 1976 als Kurarzt beschäftigte Kläger schloss am 1. 1. 1987 einen Dienstvertrag, der unter anderem folgende Bestimmungen enthält: VII "Altersversorgung Ein Anspruch auf Ruhegenuss entsteht, wenn folgende Gründe vorliegen: 1. Dauernde Erwerbsunfähigkeit oder…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene Revision des Klägers ist gemäß § 46 Abs 3 Z 3 ASGG zulässig, aber nicht berechtigt. Einleitend klarzustellen ist die zeitliche Abfolge der verschiedenen Voraussetzungen. Grundsätzlich ist ja davon auszugehen, dass Punkt VII nicht zur Voraussetzung hat, dass die Bee…