JudikaturJustizRS0021181

RS0021181 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2007

Die Bindung des Erwerbers an Nebenabreden des Bestandverhältnisses hängt nach § 1120 ABGB nicht von der Üblichkeit solcher Nebenabreden ab.

Entscheidungen
8