Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es zu lauten hat: Der Beklagte ist schuldig, das Einfahren mit Kraftfahrzeugen in die Liegenschaft Graz, Hallerschloßstraße 19, zu unterlassen und der Klägerin die mit 20.010,30 S bestimmten Verfahrenskosten aller dr…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist auf Grund des mit (unmittelbaren und mittelbaren) Rechtsnachfolgern der im Jahre 1965 verstorbenen Voreigentümerin C - ein Vorname dieser Voreigentümerin wurde nicht festgestellt - abgeschlossenen Kaufvertrages vom 26. April 1983 Alleigentümerin des Hauses Graz,…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das Urteil des Berufungsgerichtes wegen Aktenwidrigkeit und unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhobene Revision der Klägerin ist zulässig, weil die Entscheidung von der Auslegung der Bestimmung des § 2 Abs. 1 Satz 3 MRG, zu der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt, abhängt. Si…