Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig der Klägerin, die mit S 5.443,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin die Barauslagen S 1.200,-, die Umsatzsteuer S 385,80) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin beantragte die Aufhebung des zwischen Ingrid S*** und dem Beklagten hinsichtlich der Liegenschaft EZ. 1308, KG Himberg am 10. Jänner 1984 beurkundeten und mit Wirksamkeit vom 3. Oktober 1983 abgeschlossenen Mietvertrages. Der Beklagte habe diese Liegenschaft der Kl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Beklagte vertritt in seinem Rechtsmittel den Standpunkt, daß die Klägerin an den abgeschlossenen Bestandvertrag gebunden sei, weil die Liegenschaft bereits vor dem Zuschlag an sie in Bestand gegeben war und das Bestandverhältnis dem MRG unterliege, das nur nach…