Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Kläger sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Beklagten die mit 490,40 EUR (darin 81,73 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Peter R***** mietete mit Mietvertrag vom 16. 2. 1978 die den Klägern gehörige Wohnung Top 14 im Haus *****. Nach § 12 dieses - unter Verwendung eines Vertragsformulars errichteten - Mietvertrags war er verpflichtet, die einen integrierenden Bestandteil bildende Hausordnung einz…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Erlaubt der Mietvertrag dem Mieter die Haltung von Tieren ausdrücklich, ist eine derartige Regelung gültig ( Gaisbauer , Tierhaltung in der Mietwohnung, ÖJZ 1990, 669; vgl auch LGZ Wien MietSlg 55.359). Eine solche liegt hier aber ebenso…