Spruch Der außerordentlichen Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie als Teilurteil lauten: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen EUR 29.273,64 samt 5,625 % Zinsen von 4. 7. 2002 bis 31. 12. 2002 und 5,5 …
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte verursachte am Samstag, dem 21. 4. 2002 mit dem am Vortag (für das Wochenende) gemieteten Sportwagen der Marke Ferrari 360 Modena auf der Wiener Höhenstraße bei Tageslicht, guter Sicht und trockener Fahrbahn (Kopfsteinpflaster) einen Verkehrsunfall. Die zulässige Hö…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und teilweise auch berechtigt. In den Fällen einer unentgeltlichen Überlassung eines Fahrzeugs zum Gebrauch wurde in der Judikatur eine vertraglich vereinbarte Beschränkung der Haftung auf leicht fahrlässige Beschädigungen bejaht, wenn dem Übernehmer des Fahrzeuges entweder…