Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.289,40 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 335,40 an Umsatzsteuer und S 600,-- an Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte letztlich (Einschränkung ONr.19) den Zuspruch von S 79.500,-- s.A. und brachte vor, sie habe dem Transportunternehmer Helmut D einen Fahrzeugkredit gewährt, für den die Beklagte als Bürgin und Zahlerin eingetreten sei. Helmut D, gegen den im Verfahren 3 a C…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Ergebnis nicht berechtigt. 1.) Die Revision macht zunächst geltend, weder die Unterfertigung der Krediturkunde, noch auch jene des Wechselblanketts oder der 'Wechselerklärung' vom 25.2.1982 stelle eine Bürgschaftserklärung der Beklagten dar. Auch aus der 'Wechselerklärung' gehe n…