JudikaturJustizRS0020604

RS0020604 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2017

Beim Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit zwischen Geldgeber und Unternehmer ist der Geldgeber im Verhältnis zum Geschäftspartner des Unternehmers so zu behandeln, wie wenn auch die im formell nur zwischen dem Unternehmer und seinem Geschäftspartner abgeschlossenen Vertrag enthaltenen Bestimmungen zwischen ihnen vereinbart worden wären ("Einheitstheorie").

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