Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahingehend abgeändert, dass es einschließlich der rechtskräftigen Teile folgendermaßen lautet: „ 1. Der Beklagte ist schuldig, die Verwendung nachstehend genannter Klauseln oder sinngleicher Klauseln in allgemeinen Geschäftsbe…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist nach § 29 KSchG klagebefugt. Der Beklagte bewirtschaftet unter anderem seinen ausgedehnten Familienbesitz, darunter einige Mietwohnhäuser, durch Vermietung und Verpachtung, was eine dauernde Organisation erfordert. Er ist Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und teilweise berechtigt. Im Folgenden werden die sechs strittigen Klauseln im Einzelnen abgehandelt: Zur Klausel 3: 3.) Über sämtliche Allgemeinflächen, Allgemeinanlagen, Nebenflächen und Außenanlagen der Liegenschaft, die nicht in Bestand gegeben werden und dem den [sic] …