JudikaturJustizRS0020545

RS0020545 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2022

Haben die Partner eines Bestandvertrages hinsichtlich des Ersatzes des vom Bestandnehmer mit Zustimmung des Bestandgebers während des Vertragsverhältnisses für das Bestandobjekt getätigten Aufwandes eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen und wird der Ersatzanspruch daraus abgeleitet, ist die Bestimmung des § 1097 ABGB nicht heranzuziehen.

Entscheidungen
5