JudikaturJustizRS0020526

RS0020526 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2019

Nimmt der Bestandnehmer dem Bestandgeber obliegende Instandhaltungsarbeiten vor, so kann er nach der Regel des § 1036 ABGB den notwendig und nützlich gemachten Aufwand ohne Rücksicht darauf ersetzt verlangen, ob dem Bestandgeber dadurch tatsächlich ein Vorteil erwachsen ist.

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