Spruch Der Mieter kann den Ersatz seiner nützlichen Aufwendungen für das Bestandobjekt vom Vermieter in der Regel erst dann begehren, wenn das Bestandverhältnis bereits beendet ist, denn erst dann steht fest, ob diese Aufwendungen überhaupt noch wirksam sind und daher dem Bestandgeber zum klaren und überwi…
Text Der Kläger betreibt seit einigen Jahren in K einen Installationsbetrieb. Er ist Mieter einer im 1. Stock des Hauses K, Untere S Nr. 62 gelegenen, aus drei Räumen bestehenden Wohnung. Die Beklagte ist Eigentümerin dieses Hauses. Mit seiner Klage begehrte der Kläger von der Beklagten die Bezahlung vo…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die den Bestandgeber treffende Pflicht zur Instandhaltung des Bestandobjektes (§ 1096 ABGB) ist durch die Mietengesetzgebung insofern eingeschränkt worden, als der zur Vornahme von Erhaltungsarbeiten in den einzelnen Wohn- und Geschäftsräumen nur dann verpflichtet ist, wenn dies…