Spruch 1.) Die Revisionsbeantwortung des Drittbeklagten wird zurückgewiesen. 2.) Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden derart abgeändert, daß das Urteil zu lauten hat: Die beklagten Parteien sind schuldig, die im Parterre des Hauses *****, K*****straße *****, geleg…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus K*****straße ***** in *****. Ferdinand P***** sen., der Bruder des Klägers und Vater der beklagten Parteien, war ebenfalls Hälfteeigentümer dieser Liegenschaft. Ihm war in einem Vergleich über die Benützun…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und gerechtfertigt. Im Rahmen des im Jahre 1952 im Verlassenschaftsverfahren nach Ferdinand P***** sen. zwischen dem Kläger und dem Vater der Beklagten sowie deren Mutter, der Witwe Amalia P*****, abgeschlossenen Erbübereinkommens (Beilage ./2) trafen diese drei künftigen…