JudikaturJustizRS0020259

RS0020259 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Februar 1974

Bei Vorliegen eines Verkaufsauftrages stellt der Verkauf der Sache auch bei Unterschreitung eines vereinbarten Mindestpreises an sich noch keine Zueignungshandlung dar. Eine solche kann erst in der rechtswidrigen Verwendung des tatsächlich zugeflossenen Erlöses erblickt werden.