RS0020259 – OGH Rechtssatz
RS0020259 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei Vorliegen eines Verkaufsauftrages stellt der Verkauf der Sache auch bei Unterschreitung eines vereinbarten Mindestpreises an sich noch keine Zueignungshandlung dar. Eine solche kann erst in der rechtswidrigen Verwendung des tatsächlich zugeflossenen Erlöses erblickt werden.