JudikaturJustizRS0020203

RS0020203 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Dezember 2022

Mangels abweichender Vereinbarung löst nur der Verkauf den Vorkaufsfall aus; bei einer Schenkung als "anderer Veräußerungsart" im Sinne des § 1078 ABGB kann das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden.

Entscheidungen
8