Spruch Bei Sukzessivlieferungsverträgen ist der Verkäufer bis zur Bewirkung der Gegenleistung für die erste Lieferung berechtigt, die zweite Lieferung zurückzuhalten. Entscheidung vom 6. Oktober 1954, 2 Ob 483/54. I. Instanz: Landesgericht Salzburg; II. Instanz: Oberlandesgericht Linz.…
Text Mit dem Schlußbrief vom 20. April 1950 verkaufte die klagende Partei der beklagten Partei zwei Partien Textilwaren. Nach dem Schlußbrief waren 50 Prozent des Kaufpreises bei Übernahme der Ware und der Rest 30 Tage nach Ausstellung der Faktura zu bezahlen. Beide Partien Waren sollten durch die Firma …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Rechtsprechung hat in der Entscheidung vom 20. Oktober 1932, Rechtsprechung XV/3, den Grundsatz ausgesprochen, daß die Einrede des nicht erfüllten Vertrages auch dann durchgreift, wenn die Gegenleistung aus einem früheren Vertrag ausbleibt und der neue Vertrag von deren Fäll…