JudikaturJustizRS0020194

RS0020194 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2024

Bei Sukzessivlieferungen darf der Verkäufer die Ware einstweilen zurückbehalten, bis der Käufer den rückständigen Preis der früheren Lieferungen bezahlt hat.

Entscheidungen
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