Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.843,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 385,80 Umsatzsteuer und S 600,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Kauf- und Tauschvertrag vom 14. November, 18. November und 20. November 1964 erwarb Dr. Hans L***, der Vater des Klägers, von der beklagten A*** das Grundstück 3700/2 KG Obsteig im Ausmaß von 2682 m2 um den Kaufpreis von S 5,-- pro Quadratmeter. Dr. Hans L*** war gemeinsam …
Rechtliche Beurteilung Die Revision erklärte es für nicht zulässig. Es übernahm die Feststellungen des Erstgerichtes. Die Wirkung eines verbücherten Wiederkaufsrechtes erschöpfe sich im Gegensatz zu einem Veräußerungs- und Belastungsverbot auf die Absicherung des Rückforderungsanspruches gegen Dritte, ohne daß ein nach § …