JudikaturJustizRS0020091

RS0020091 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 2013

Gegenstand eines Kaufvertrages können alle vom Rechtsverkehrs nicht ausgenommenen körperlichen und unkörperlichen Sachen sein. Insbesonders können auch alle Rechte Gegenstand eines Kaufvertrages sein, soweit sie einer dauernden Übertragung, also einer Änderung der Rechtszuständigkeit, überhaupt fähig sind. Das Recht auf Errichtung einer Tankstelle ist, wenn die Beteiligten und Behörden zustimmen, ein übertragbares vermögenswertes Recht; es kann Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages, der zumindest einem Kaufvertrag rechtsähnlich ist, sein.

Entscheidungen
5