Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.843,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 385,80 Umsatzsteuer und S 600,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist der uneheliche Vater der am 2. Mai 1976 geborenen Daniela R***, welcher der Kläger als Gatte der Mutter im September 1978 seinen Familiennamen gegeben hat. Die Mutter Ingrid R*** hatte am 22. April 1978 den Kläger geheiratet. Diese Ehe wurde am 20. November 198…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Soweit der Kläger zunächst meint, durch die Einzahlung der Unterhaltsbeiträge auf ein Sparbuch habe der Beklagte seine titelmäßige Verpflichtung nicht erfüllt, von einer solchen könne überhaupt nicht gesprochen werden, kann ihm nicht beigepflichtet werden. Der Bekl…