JudikaturJustizRS0020035

RS0020035 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2015

Verweigert der Käufer sowohl die Annahme der Ware als auch die Kaufpreiszahlung, so ist er unbedingt - also ohne die Zug um Zug Einschränkung - zu verurteilen, weil er sich zugleich im Schuldnerverzug und Gläubigerverzug befindet.

Entscheidungen
5