JudikaturJustizRS0020004

RS0020004 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2023

Der Dritte ist nur dann "im Vertrauen auf den äußeren Tatbestand rechtlich relevanter Momente zu schützen, wenn der rechtfertigende Tatbestand mit Zutun desjenigen zustandegekommen ist, dem der Schutz zum Nachteile gereicht".

Entscheidungen
90