JudikaturJustizRS0019983

RS0019983 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 1996

Grund kann nur Gegenstand eines Kaufvertrages sein, wenn er noch anders als durch Angabe der Flächengröße determiniert ist. Zu einer solchen Bestimmtheit genügt es, daß der Grund im Eigentum des Verkäufers steht, ihm grundbücherlich zugeschrieben ist.

Entscheidungen
5