Spruch I. Der Revision wird teilweise Folge gegeben. II. Die Urteile der Vorinstanzen werden in folgendem Umfang aufgehoben: 1. im Umfang der Abweisung des Begehrens auf Herausgabe, 2. im Umfang der Abweisung des Eventualbegehrens auf Vernichtung und 3. im Umfang der Abweisung des Begehrens auf Auskunft d…
Text Begründung und Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger war Politiker der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), zuletzt unter anderem stellvertretender Bundesparteiobmann der FPÖ, geschäftsführender Landesparteiobmann in Wien, geschäftsführender Klubobmann der FPÖ im Parlament und Vizebürgermeiste…
Rechtliche Beurteilung [41] Die Revision ist zulässig, sie ist auch teilweise berechtigt . 1. Zum Anspruch auf Herausgabe, hilfsweise Löschung [42] 1.1. Der Kläger tritt der Beurteilung des Berufungsgerichts, wonach der Herausgabeanspruch nicht auf die Erwägung gegründet werden könne, dass sie für die effektive Rechts…