Spruch 1. Die außerordentliche Revision der zweit- und drittbeklagten Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Antrag der Revisionsgegnerin auf Zuspruch von Kosten des Revisionsverfahrens hinsichtlich der zweit- und drittbekl…
Text Begründung: Der Erstbeklagte ist der Sohn der zweit- und drittbeklagten Partei. Die Klägerin hat dem Zweitbeklagten diverse Kredite gewährt, für die sich die Drittbeklagte als Bürgin und Zahlerin mitverpflichtet hat. Aufgrund des mangels ausreichender Rückzahlung gegen die zweit- und drittbeklagte…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung von der zweit- und drittbeklagten Partei erhobene außerordentliche Revision war mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO gemäß § 508a Abs 2 ZPO zurückzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO), sie ist jedoch hinsichtlich des Erstbeklagten zulässig und im Sinne des Aufhebungsant…