Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 3.985,32 (darin S 664,20 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Auf der Liegenschaft EZ 161 ***** mit den Grundstücken 362/1 und 362/5 befindet sich die Badeanlage "K*****see I", bestehend aus einem Badesee und darum gruppierten rund 130 Parzellen. Mit Kaufvertrag vom 4.8.1970 erwarben die beiden Beklagten von den Grundeigentümern Gottfrie…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist zwar gemäß § 502 Abs.1 ZPO zulässig, da das Berufungsgericht auch bei der Bewertung des Entscheidungsgegenstandes mit einem S 50.000,-- übersteigenden Betrag nicht gegen die im § 500 Abs.3 ZPO genannten Bewertungsvorschriften verstoßen hat und der Obers…