JudikaturJustizRS0019614

RS0019614 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 2009

Zum vermuteten Wirkungskreis des Verwalters eines Hauses gehört auch die Berechtigung Bestandverträge abzuschließen, wenn es sich um Verträge mit gewöhnlichen Kündigungsfristen und für einen üblichen Zeitraum handelt.

Entscheidungen
15