JudikaturJustizRS0019506

RS0019506 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 2013

Für den Umfang einer Vollmacht ist die Vollmachtsurkunde maßgebend. Die Beweislast für einen bestimmten Umfang der Vollmacht trifft denjenigen, der diesen Umfang für sich in Anspruch nimmt.

Entscheidungen
6