JudikaturJustizRS0019398

RS0019398 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. April 2009

Können Kollektivvertreter gemeinschaftlich einen Dritten wirksam voll, also zur Einzelvertretung bevollmächtigen, müssen sie erst recht einen aus ihrer Mitte durch Ergänzung seiner Vertretungsmacht zur Alleinvertretung befähigen können (Bydlinski in JBl 1983,627 ff).

Entscheidungen
3