Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 16.009,07 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 1.455,37 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Josef und Ingeborg P*** waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1045 KG Velden am Wörthersee mit dem darauf errichteten Wohnhaus in Göriach Nr. 64. Auf dieser Liegenschaft waren am 22. Oktober 1979 folgende Pfandrechte einverleibt: 1) Unter C-OZ 1 auf Grund der Pfand…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die beiden einzigen, von der Klägerin konkret behaupteten und dem Beklagten zum Vorwurf gemachten Pflichtwidrigkeiten, er bzw. Mag. Wolf A*** hätten am 22. Oktober 1979 erklärt, daß die mehr als 10 Jahre alten Hypotheken in C-OZ 1 und 2 forderungsentkleidet wären, …