JudikaturJustizRS0019351

RS0019351 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2022

Der Geschäftsherr soll dadurch, dass er in der Vollmacht die Geschäftsgattung oder das einzelne Geschäft angeben muss, darauf besonders hingewiesen werden, dass derart wichtige, ungewöhnliche oder gefährliche Geschäfte mit inbegriffen sind.

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