JudikaturJustizRS0019285

RS0019285 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2012

Für die Haftung nach § 970 ABGB ist kein Verwahrungsvertrag notwendig. Denn das Gesetz knüpft in § 970 ABGB schon an gewisse Handlungen die Entstehung der Haftung "als Verwahrer", setzt also keinen Verwahrungsvertrag voraus.

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