Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Kläger sind zur ungeteilten Hand schuldig, den Beklagten je zur Hälfte die mit S 15.952,15 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin die Barauslagen von S 960, und die Umsatzsteuer S 1.362,92) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ *, KG *, auf der sich das Haus *, befindet, und zu der ursprünglich auch die Grundstücke* und * gehörten. Am 28. Mai 1960 schlossen die Beklagten mit dem Erstkläger einen Mietvertrag, wonach dieser gegen einen monatlichen M…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Kläger stellen die Darlegungen des Berufungsgerichtes zu den Grundzügen der Entschädigung von Nebenberechtigten bei Enteignungen nicht in Frage. Es genügt daher diesbezüglich, auf die zutreffenden Ausführungen des Gerichtes zweiter Instanz zu verweisen, die sic…