JudikaturJustizRS0019211

RS0019211 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 2014

Der Kreditvertrag begründet im Regelfall ein auf gegenseitige Leistung, nämlich Zurverfügungstellen von Kredit gegen Vergütung (Zinsen und Provision), gerichtetes Dauerschuldverhältnis.

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