JudikaturJustizRS0019191

RS0019191 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 2022

Der Optionsberechtigte kann das Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung ohne neuerlichen Vertragsabschluss begründen, zB den Kauf oder Verkauf eines Liegenschaftsanteiles bewirken. Es schadet aber nicht, wenn der Berechtigte ein Klagebegehren auf Abschluss des Vertrages gewählt hat (MietSlg 7828).

Entscheidungen
12