JudikaturJustizRS0019183

RS0019183 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2012

Die spezifische Gefahr des offenen Hauses kann nicht dadurch beseitigt werden, daß der zur Verwahrung übernommene Personenkraftwagen in eine Garage gebracht wird, zu der verschiedene Personen Zutritt haben, bei der also ebenfalls die "Gefahr des offenen Hauses" besteht.

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