Spruch Durch die zum Zwecke der Garagierung eines PKW erfolgte Übergabe der Wagenschlüssel an einen Bediensteten, der Fremde beherbergt, übernimmt der Gastwirt die der Höhe nach unbeschränkte Verwahrungspflicht als selbständige Nebenpflicht des Gastaufnahmevertrages OGH 27. Jänner 1982, 6 Ob 645/81 (LGZ W…
Text Der Kläger brachte vor, er habe in der Nacht vom 7. bis 8. 9. 1975 im Hotel der Beklagten logiert. Der Wagenmeister der Beklagten habe ihm bei der Ankunft mitgeteilt, er werde den PKW Mercedes in der Garage "unterstellen". Der Wagenmeister habe nicht erwähnt, daß "die Unterstellung" nicht in einer z…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Gastwirte, die Fremde beherbergen, haften nach den Bestimmungen der §§ 970 ABGB ff. für Schäden an den eingebrachten Sachen, außer sie können beweisen, daß der Schaden weder von ihnen noch von ihren Leuten verschuldet noch von fremden, im Haus aus- und eingehenden Pers…