Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die hinsichtlich der Abweisung des Klagehauptbegehrens als in Rechtskraft erwachsen unberührt bleiben, werden im Umfang des Eventualbegehrens dahin abgeändert, dass sie lauten: „Die beklagte Partei ist gegenüber den klagenden …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft am G*****. Sie arbeiten als Landwirte auf gepachtetem Grund und beziehen daraus auch ihr Einkommen. Zusätzlich will die Zweitklägerin in Zukunft auch als Texterin arbeiten. Die aus L***** stammende Beklagte lebte seit 2…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig, sie ist auch teilweise berechtigt. 1.1 Gegenstand des Vorvertrags iSd § 936 ABGB ist die Verpflichtung zum Abschluss eines künftigen Hauptvertrags (RIS Justiz RS0019140, RS0019079; Reischauer in Rummel³ § 936 Rz 1). Dabei muss der Vorvertrag schon so bestimm…