Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision der klagenden Partei Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die in Ansehung der Abweisung des Klagebegehrens im Betrag von 29.367,50 S sA als unangefochten unberührt bleiben, werden in ihrem dem Klagebegehre…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Filmregisseur und Drehbuchautor. Das Bundesministerium für Unterricht und Kunst (in der Folge: BM) hatte schon mehrmals Filmprojekte des Beklagten mit Subventionen gefördert. Im Jahr 1981 beantragte der Beklagte beim BM hinsichtlich des Films "D*****" die Förder…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind zulässig, aber nur jener der klagenden Partei kommt Berechtigung zu. Vor Eingehen in die Revisionsausführungen ist festzuhalten, daß die Abrechnung der Kosten des Filmprojektes, soweit sie Ansprüche dritter, von den Streitteilen verschiedener Personen betrifft, nicht mehr stri…