JudikaturJustizRS0018992

RS0018992 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2009

Unter einer "Subvention" wird eine vermögenswerte Zuwendung aus öffentlichen Mitteln verstanden, die ein Verwaltungsrechtsträger einem Privatrechtssubjekt zukommen lässt, sofern sich dieses statt zur Leistung eines marktmäßigen Entgelts zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen subventionsgerechten Verhalten bereit erklärt.

Entscheidungen
6