Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.400,04 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 233,34 EUR Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Parteien streiten über die Rückabwicklung eines zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrags über Aktien einer Schweizer Gesellschaft. Diese bestand seit 2004, sie war seit ihrer Gründung hauptsächlich mit der außerbörslichen Emission eigener Aktien, der Organisation von Börsen…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision des Klägers ist zulässig , aber nicht berechtigt . 1. Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass der Vermittler dem Beklagten irrtumsrechtlich nicht zuzurechnen ist. 1.1. Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung gilt § 875 ABGB nicht für Perso…