Spruch Der Revision wird nicht stattgegeben. Die erstgenannte Klägerin ist zur Hälfte, der zweitgenannte Kläger ist zu einem Viertel und die weiteren Kläger sind je zu einem Sechzehntel schuldig, dem Beklagten die mit S 20.884,79 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten an Umsatzsteuer S …
Text Entscheidungsgründe: Am 27. Januar 1986 starb der Erblasser im 77. Lebensjahr kinderlos 11 Monate nach seiner Ehefrau. Sein Nachlaß wurde den aufgrund des Gesetzes zu Erben berufenen Klägern eingeantwortet, und zwar zur Hälfte an die erste Klägerin, zu einem Viertel an den zweiten Kläger und zu je …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt ebensowenig vor wie die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 510 Abs 3 ZPO). Zur Aktenwidrigkeitsrüge ist lediglich zu bemerken, daß dieser Anfechtungsgrund nur dann gegeben ist, wenn zu einem für die rechtl…